Verantwortlich für den Inhalt:

Yogajuma – Zur inneren Mitte durch Atem und Bewegung im Einklang

Jutta Martens (Mitglied im BDY.)

Yogalehrerin BDY/EYU
Schubertstr. 3
47623 Kevelaer

Web: www.yogajuma.de
Mail: om@yogajuma.de

Tel.: 02832 / 404252
Mobil: 0152 / 07444653


Konzeption, Design & technische Umsetzung:

Medienproduktion Martens
Patrick Martens
Web: www.besser-sichtbar.de
Mail: hello@besser-sichtbar.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Jutta Martens – yogajuma

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den von Jutta Martens – yogajuma angebotenen Yogakursen, Präventionskursen, Workshops und Einzelstunden. Maßgeblich sind die jeweils bei der Anmeldung geltenden Bedingungen sowie die Beschreibung des jeweiligen Angebots.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, telefonisch, über das Kontaktformular, persönlich oder über eine Weitermeldeliste erfolgen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung von yogajuma bestätigt wird.
Die Vergabe der verfügbaren Plätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei ausgebuchten Kursen kann eine Warteliste geführt werden.
Die Anmeldung ist nach Vertragsschluss verbindlich.

3. Kursgebühren und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung für das jeweilige Angebot angegebenen Preise.
Kursgebühren sind grundsätzlich im Voraus entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder – soweit vereinbart – in bar.
Einzelstunden sind spätestens am Tag der Stunde vor deren Beginn bar zu zahlen oder vorab per Überweisung. Bei Überweisung muss der Betrag spätestens am Vortag auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
Bei ausstehender Zahlung kann yogajuma die weitere Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
Ist die Kursgebühr nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist noch nicht eingegangen, kann yogajuma eine Zahlungserinnerung mit einer letzten Zahlungsfrist versenden. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wobei die letzte Zahlungsfrist spätestens 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Kurses endet, ist yogajuma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz anderweitig, insbesondere an eine Person auf der Warteliste, zu vergeben. In der Zahlungserinnerung wird auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen.

4. Präventionskurse nach § 20 SGB V

Bei entsprechend zertifizierten Präventionskursen erhalten die Teilnehmenden nach Erfüllung der erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse. Ob und in welcher Höhe die Kursgebühr von der jeweiligen Krankenkassebezuschusst oder erstattet wird, richtet sich nach deren individuellen Bedingungen.
Eine bestimmte Erstattung durch die Krankenkasse kann von yogajuma nicht zugesichert werden. Es wird empfohlen, sich vor der Anmeldung bei der eigenen Krankenkasse über die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Bezuschussung zu informieren.

5. Stornierung durch Teilnehmende

Die Anmeldung zu einem Kurs oder Workshop ist verbindlich.
Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Beginn ist die Stornierung kostenfrei.
Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Beginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr fällig.
Bei einer Stornierung ab zwei Wochen vor Beginn oder bei Nichtteilnahme wird die volle vereinbarte Gebühr fällig.
Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, entfällt die Stornierungsgebühr.

Der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass yogajuma kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

6. Einzelstunden

Vereinbarte Termine für Einzelstunden sind verbindlich.
Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen oder erscheint nicht zum Termin, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich fällig. Soweit yogajuma den frei gewordenen Termin anderweitig vergeben kann, entfällt die Zahlungspflicht für die ausgefallene Einzelstunde.
Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

7. Versäumte Kursstunden

Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einzelne Termine eines laufenden Kurses nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. Ob eine versäumte Stunde in einem anderen Kurs nachgeholt werden kann, richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten und erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Urlaub oder kurzfristige Erkrankungen verlängern die Laufzeit eines gebuchten Kurses grundsätzlich nicht.
Bei einer länger andauernden schweren Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises gemeinsam nach einer individuellen Lösung gesucht werden.

8. Gesundheit und Teilnahme

Die Teilnahme am Yogaunterricht setzt voraus, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage ist, die angebotenen Übungen auszuführen. Bei bestehenden Erkrankungen, Verletzungen, akuten Beschwerden oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sollte vor der Teilnahme ärztlich abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang Yoga geeignet ist. Über für den Unterricht relevante Einschränkungen sollte die Kursleitung vor Beginn der Stunde informiert werden.
Treten während einer Übung Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel oder andere Beschwerden auf, ist die Übung abzubrechen und die Kursleitung zu informieren.
Der Yogaunterricht ersetzt keine ärztliche, physiotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung.

9. Schwangerschaft

Bei einer bestehenden Schwangerschaft wird um eine Information an die Kursleitung gebeten, damit Übungen bei Bedarf angepasst werden können. Bei gesundheitlichen Besonderheiten oder Unsicherheiten sollte vor der Teilnahme ärztlicher oder Hebammen fachlicher Rat eingeholt werden.

10. Ausfall oder Änderung von Kursstunden

Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Kursleitung kann yogajuma eine geeignete Vertretung einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten. Ist weder eine Vertretung noch ein Ersatztermin möglich, wird die auf die ausgefallene Einheit entfallende Kursgebühr anteilig erstattet. Ein darüber hinausgehender Ausgleich für einen möglicherweise entfallenden oder verminderten Zuschuss einer Krankenkasse wird nicht gewährt, soweit der Kursausfall von yogajuma nicht schuldhaft verursacht wurde.
Notwendige Änderungen von Kurszeiten oder Kursinhalten bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter des gebuchten Angebots nicht wesentlich verändern und für die Teilnehmenden zumutbar sind.

11. Absage eines Angebots durch yogajuma

yogajuma kann einen Kurs oder Workshop insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund von Umständen absagen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Haftung

Die Teilnahme am Yogaunterricht erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten der Teilnehmenden. Die Hinweise unter Punkt 8 „Gesundheit und Teilnahme“ sind zu beachten. yogajuma haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden haftet yogajuma im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht von yogajuma zu vertreten ist.

13. Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf www.yogajuma.de. Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden werden nur mit entsprechender Einwilligung angefertigt bzw. veröffentlicht.

14. Widerrufsrecht

Bei Verträgen über Yogakurse, Präventionskurse, Workshops und Einzelstunden, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.
Für Angebote, bei denen diese gesetzliche Ausnahme nicht greift und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ein Gerichtsstand in Kevelaer gilt nur, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Stand: September 2026